Auf dem Weg zum Traumjob: Welche Rolle spielt das Praktikum?
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Ein Praktikum ist in vielen Lebensphasen möglich. Wichtig ist, sich immer über die jeweils geltenden Rechte und Pflichten zu informieren.
© Quelle: Franziska Gabbert/dpa-tmn
Köln. Ob während der Schulzeit oder als Zulassungsvoraussetzung für die Uni, ob während des Studiums oder als Überbrückung bis zum ersten Job: Wer die Chance hat, in einen Arbeitsalltag hineinzuschnuppern, Teams zu unterstützen und Arbeitsabläufe kennenzulernen, erhält in der Regel einen guten Einblick in das Innenleben eines Unternehmens.
„Ein Praktikum ist ein wichtiger Faktor“, sagt auch Karrierecoach Bernd Slaghuis. „Vor allem, um sich auszuprobieren und Erfahrung zu sammeln. Dabei sollte man nicht auf die Bewerbungsunterlagen schielen“, sagt der Fachmann, der überzeugt davon ist, dass ein Praktikum „vor allem wichtig für den eigenen Findungsprozess ist, nicht für den Lebenslauf“.
Denn zum einen gäbe es kaum eine bessere Gelegenheit, um unverbindlich die verschiedensten Unternehmenskulturen kennenzulernen – vom Start-up bis zum Konzern.
„Zum anderen aber hat man auch die Möglichkeit, sein Fachwissen mit Erfahrungswissen anzureichern. Vor allem, wenn man im Team mit anderen zusammenarbeitet oder einen bestimmten Arbeitsrhythmus kennenlernt.“
Auch um Kontakte zu knüpfen, könne ein Praktikum hilfreich sein. Slaghuis: „So hat man vielleicht gleich den Fuß in der richtigen Tür.“
Wo findet man gute Praktikumsplätze?
Wer ein bestimmtes Unternehmen favorisiert, findet Praktikumsplätze meist auf der entsprechenden Website – zum Beispiel unter der Rubrik „Jobs und Karriere“. Alternativ gibt es zahlreiche Jobportale im Internet wie MeinPraktikum.de, stepstone.de, indeed.de, berufsstart.de, praktikumsstellen.de und Unicum.
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Oder ganz direkt: „Man sollte keine Scheu haben, auf Arbeitgeber zuzugehen“, rät Slaghuis. Nach dem Motto: „Hier ist mein Profil, das und das sind meine Interessen, ich würde mich gern bei Ihnen ausprobieren.“ Nicht zuletzt ergäbe sich oft auch im Netzwerk der Verwandten und Freunde eine gute Möglichkeit, in die Arbeitswelt hineinzuschnuppern.
Paris ist Praktikumshauptstadt
Ein Auslandspraktikum findet man beispielsweise auf dem Portal des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.
Wenn es um Auslandspraktika geht, sind vor allem die europäischen Hauptstädte gefragt. Die Gisma University of Applied Sciences hat im Rahmen einer Untersuchung ermittelt, in welcher Metropole derzeit die Chancen am besten stehen, einen Platz zu finden.
Laut Studie führt Paris mit 6160 offenen Praktikumsstellen das Ranking an. Vor allem wer eine Stelle in den Bereichen Marketing, IT oder Web Development sucht, hat hier gute Chancen.
In Berlin gibt es derzeit 1685 Praktikumsstellen. Damit belegt die Stadt den zweiten Platz. Auch hier gibt es ein breites Spektrum an Angeboten, von Produktmanagement bis hin zu Business Development.
Amsterdam belegt derzeit mit 1612 offenen Praktikumsplätzen den dritten Platz des Rankings. Eine gute Auswahl gibt es hier vor allem in den Bereichen Legal und Compliance oder Recruiting.
Rechtlich kein Freiraum
Chancen, Erfahrungen, Eindrücke – doch wie sieht es rechtlich aus? Tjark Menssen vom DGB Rechtsschutz erklärt das Wichtigste.
„Praktikum ist nicht gleich Praktikum“, sagt der Jurist. „Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen einem Praktikum, das man freiwillig macht und einem, das zum Beispiel im Rahmen des Studiums verpflichtend ist.“ Für beide gibt es verschiedene Regeln.
Geld: Vergütung oder nicht?
„Was eine Praktikantin oder ein Praktikant einfordern kann, hängt nicht von deren Erfahrungen ab, sondern allein von der Art des Praktikums“, erklärt Menssen.
Ob etwa das Mindestlohngesetz für die ausgewählte Praktikumsstelle greift, lässt sich auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales per Klickpfad herausfinden. Hier geht’s direkt zum Rechner.
Kein Freibrief für Überstunden
„Auch bei einem Praktikum muss die Arbeitszeit klar vereinbart sein“, sagt Menssen. Dabei gelte das Arbeitszeitgesetz. „Wer jünger als 18 Jahre ist, steht unter dem besonderen Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes.“ Das heißt: regelmäßige Arbeit nur zwischen 6 und 20 Uhr und auch nicht mehr als 40 Stunden pro Woche.
Allerdings würden Ausnahmen die Regel bestätigen: So sei auch der Einsatz am Wochenende möglich. „Dafür gibt es dann einen Ausgleich, zeitlich oder unter Umständen auch finanziell.“
Urlaub? Nicht beim Pflichtpraktikum
Wie sieht es mit dem Anspruch auf Urlaub aus? „Ist das Praktikum freiwillig, gilt der tarifvertragliche Anspruch bzw. der übliche Urlaubsanspruch von 24 Tagen im Jahr. Dauert das Praktikum drei Monate, kann der Urlaub anteilig genommen werden.“
Das gilt allerdings nicht für ein Pflichtpraktikum während des Studiums: „Hier gibt es keinen Urlaub – schließlich gibt es den auch nicht an der Uni.“
Sozialversicherungspflichtig oder nicht?
Zu den Sozialversicherungen zählen die Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. „Wer für seine Tätigkeit Geld erhält, muss in der Regel einen Teil davon an die Sozialversicherungen abführen“, sagt Menssen. „Das gilt auch fürs Praktikum.“
Übrigens: „Wie ein normaler Arbeitsvertrag kann auch der Praktikumsvertrag gekündigt werden – und zwar von beiden Seiten“, sagt der Rechtsexperte. „Da aber echte Praktikumsverhältnisse meist nicht länger als drei Monate dauern bzw. befristet sind, sind Kündigungen in der Regel kein Thema.“
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