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Steigende Energiepreise

Was Mieter tun können – und wann der Vermieter handeln muss

Wegen steigender Energiepreise ist das Heizen so teuer wie nie.

Wegen steigender Energiepreise ist das Heizen so teuer wie nie.

Die steigenden Energiepreise machen auch vor Privathaushalten nicht halt. „Mieterinnen und Mieter müssen ihre Heiz- und Warmwasserkosten zu hundert Prozent tragen und erhalten eine entsprechende Abrechnung über ihre jährlichen Verbrauchskosten“, sagt Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes e. V. Aber es gibt Hebel, die sie in Bewegung setzen können, um Verbräuche und Kosten zu reduzieren:

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1. Gasanbieter prüfen

Sollte sich herausstellen, dass der Versorger vergleichsweise hohe Preise verlangt, kann das Gespräch mit der Vermieterin oder dem Vermieter gesucht werden. Diese können den Anbieter wechseln. „Dazu sind sie aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots auch verpflichtet“, sagt Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Wechsel zu einem bestimmten anderen Gasanbieter kann ihnen aber nicht vorgeschrieben werden, schränkt Julia Wagner, Leiterin Zivilrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund, ein. Oft müssten zudem weitere Faktoren neben dem Preis berücksichtigt werden.

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2. Verbräuche reduzieren

Mit einfachen Verhaltensänderungen können große Effekte erzielt werden. Dazu gehört das Stoßlüften, statt Fenster dauerhaft auf Kipp zu stellen. Heizkörper sollten außerdem nicht zugestellt beziehungsweise hinter Vorhängen verborgen werden. Wird die Raumtemperatur um ein Grad gesenkt, verringert sich der Energieverbrauch im Schnitt um 6 Prozent. Aber Vorsicht: In zu kühlen Räumen besteht die Gefahr der Schimmelbildung. Weinreuter rät dazu, Sparduschköpfe zu kaufen und Duschzeiten zu verkürzen.

3. Effizienz verbessern

Dämmstoffplatten oder Dämmfolien hinter den Heizkörpern können verhindern, dass Energie durch die Wand verloren geht. Zieht es durch Fenster und Türen und geht durch Ritzen Wärme verloren, helfen spezielle Dichtungsbänder. Elektrische Thermostate lassen sich so programmieren, dass Räume nur dann wohlig warm sind, wenn sich die Mieterinnen und Mieter darin aufhalten.

Kleine Maßnahmen können Sie grundsätzlich selbst vornehmen, ohne diese mit der Vermieterin oder dem Vermieter abzusprechen. Oft ist es aber besser, sie zu informieren. Möglicherweise werden dann auch Kosten übernommen. In manchen Fällen, etwa wenn Fenster undicht sind, müssen sich die Eigentümerinnen und Eigentümer um die Instandsetzung kümmern. Sie sind auch zu benachrichtigen, wenn Heizkörper entlüftet werden, weil unter Umständen ins gesamte Heizungssystem Wasser nachgefüllt werden muss.

Ein hydraulischer Abgleich der Heizung oder die Dämmung von Rollladenkästen kosten nicht viel, haben aber einen großen Effekt. Es kann sich also lohnen, Vermieterinnen und Vermieter darum zu bitten. Wer plant, einen Ofen oder einen Kamin einzubauen, benötigt auf jeden Fall eine Genehmigung, sagt Weber-Moritz: „Einen Anspruch auf Kostenübernahme oder ‑beteiligung hat der Mieter nicht. Außerdem muss er auf Verlangen des Vermieters zusätzlich die Kosten für den Rückbau bei Auszug tragen.“

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4. Verbräuche kontrollieren

Wer eine Wohnung vermietet, muss einen Energieausweis vorlegen. Im besten Fall ist das ein Bedarfsausweis, der Verbrauchswerte unabhängig vom Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner angibt. Anhand des Ausweises und der eigenen Verbrauchsrechnung kann ermittelt werden, wo Einsparpotenziale bestehen und möglicherweise Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Auch können bei der Wohnungssuche Objekte miteinander verglichen werden.

Gesetz soll zur energetischen Sanierung motivieren

Bisher kann es Vermieterinnen und Vermietern grundsätzlich egal sein, wie viel ihre Mieterinnen und Mieter fürs Heizen zahlen. Denn die Kosten werden eins zu eins weitergereicht. Das soll sich ändern: Die Bundesregierung plant, dass sich Vermieterinnen und Vermieter künftig an den CO₂-Kosten beteiligen. Vorgesehen ist ein Stufenmodell: Je mehr CO₂ pro Quadratmeter ein Haus oder eine Wohnung beim Heizen verursacht, desto höher ist der Anteil, den die Eigentümerin oder der Eigentümer tragen muss. Das Gesetz soll sie dazu motivieren, ihre Gebäude energetisch zu verbessern.

5. Sanierungsmaßnahmen anregen

Sollten die oberste Geschossdecke und Rohrleitungen in unbeheizten Bereichen nicht gedämmt sowie ein über 30 Jahre alter Heizkessel im Betrieb sein, sollten die Vermieterin oder der Vermieter auf die Pflicht zur Nachrüstung hingewiesen werden.

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Weitere Sanierungsmaßnahmen sind freiwillig, können aber zum gegenseitigen Nutzen sein: Eine Dämmung der Fassade etwa oder die Umstellung auf erneuerbare Energien werten die Immobilie auf und machen unabhängiger von fossilen Brennstoffen. Dass damit eine Reduzierung der Kosten einhergeht, ist allerdings nicht gewährleistet: Denn sinkende Ausgaben für Energie können durch höhere Mieten aufgezehrt werden. „Gerechte mietrechtliche Modernisierungsregeln wären für die Akzeptanz energetischer Modernisierungen und ganz generell für den Klimaschutz im Gebäude sehr wichtig“, sagt Weber-Moritz deshalb.

6. Nachzahlungen absprechen

Grundsätzlich gelte, dass Nachzahlungen für Nebenkosten innerhalb von circa zwei Wochen fällig seien, erklärt Wagner. Wenn Mieterinnen oder Mieter den Betrag nicht aufbringen können, sollten sie frühzeitig das Gespräch suchen und zum Beispiel um einen Aufschub der Zahlungen bitten. Die meisten Vermieterinnen und Vermieter hätten ein großes Interesse daran, das Mietverhältnis bestehen zu lassen. Hilfreich könne es sein, frühzeitig höhere Abschläge zu vereinbaren, so die Rechtsexpertin: „Die Vermieterinnen und Vermieter gehen schließlich beim Bezahlen der Gasversorgung in Vorleistung.“

 

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