So prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung selbst – und sparen Geld
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Wer seine Nebenkostenabrechnung prüft, kann oft eine Menge sparen – denn viele der Abrechnungen sind falsch.
© Quelle: Unsplash
Viele Mietende würden die Nebenkostenabrechnung am liebsten so spät wie möglich bekommen – kommt diese doch meist zu Weihnachten völlig ungünstig. Dabei ist gerade der Zeitpunkt, wann die Abrechnung eintrifft, von großer Bedeutung. Mieterinnen und Mieter sollten sich unbedingt über den festgelegten Abrechnungszeitraum informieren – dieser ist im Mietvertrag notiert.
Die Abrechnung muss dem Mietenden nämlich spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Tut sie dies nicht, darf der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen – so ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt (§ 556 Abs. 3 BGB). Anders verhält es sich aber mit dem Guthaben von Mieterinnen oder Mietern. Dies dürfen Mietende auch später als zwölf Monate nach der Abrechnung noch einfordern, rät „Finanztip“.
Abrechnung mit Vorjahresabrechnung vergleichen
Wer seine Nebenkostenabrechnung auf den Prüfstand stellt, sollte diese am besten als erstes mit der des Vorjahres vergleichen, empfiehlt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund. So fallen auffällig starke Erhöhungen am schnellsten auf. Nebenkostenabrechnungen werden übrigens immer für das Vorjahr erstellt. „Die Betriebskostenabrechnungen, die die Mieter jetzt erhalten, betreffen noch das Jahr 2021“, erklärt Wall.
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Zwölf Monate Zeit für Einwände
Die Stiftung Warentest empfiehlt, die Abrechnung dann auf formale Fehler zu prüfen. Sind Absender und Adressat richtig angegeben und stimmt der Abrechnungszeitraum? Auch die Nachvollziehbarkeit der Nebenkostenabrechnungen ist den Warentesterinnen und Warentestern zufolge wichtig. Denn: Die einzelnen Positionen und auch die Gesamtkosten der Abrechnung müssen übersichtlich und nachvollziehbar dargestellt sein. Auch die bereits gezahlten Vorauszahlungen müssen in der Abrechnung aufgeführt sein. Ist dies nicht der Fall, können Mieterinnen oder Mieter eine neue, überarbeitete Nebenkostenabrechnung verlangen.
Wer Einwände bezüglich seiner Nebenkostenabrechnung hat, sollte diese dem Vermieter laut BGB innerhalb von zwölf Monaten nach dem Eintreffen seiner Abrechnung mitteilen. „Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen“, heißt es dort. Ausnahmen dieser Regel gibt es demnach nur in speziellen Einzelfällen.
Wurde der richtige Umlagemaßstab verwendet?
Laut Stiftung Warentest gibt es neben formalen Fehlern auch viele inhaltliche Fehler, die eine Nebenkostenabrechnung enthalten kann. Wichtig sei vor allem zu überprüfen, ob die Abrechnung wirklich nur Posten enthält, die auf den Mietenden umgelegt werden dürfen. Verwaltungskosten oder Bankgebühren, aber auch Reparaturkosten müssen nämlich nicht von Mieterinnen und Mietern getragen werden. Der Stiftung Warentest zufolge sollten Mietende immer überprüfen, ob die in der Abrechnung aufgeführten Positionen auch im Betriebskostenkatalog der Betriebskostenverordnung enthalten sind.
Auch sollten Mietende unbedingt sichergehen, dass der richtige Umlagemaßstab vom Vermieter angewendet wurde. Laut Deutschem Mieterbund ist nämlich die Frage, wie Kosten, die für das ganze Haus anfallen, auf die einzelnen Parteien aufgeteilt werden, ein häufiger Streitpunkt zwischen Vermieter und Mietenden.
Mieterbund: Größe der Wohnung nachmessen
Dem Mieterbund zufolge schreibt eine Verordnung etwa für die Heizkosten vor, dass „mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch verteilt werden müssen“ – dies kann der Vermieter einmalig im Mietvertrag festlegen. Der Rest der Heizkosten werde in den meisten Fällen nach der Wohnfläche verteilt. Andere „kalte“ Betriebskosten wie etwa Grundsteuer, Hausreinigung oder Aufzug werden entweder nach Personenzahl oder nach Wohnfläche auf die Mietenden verteilt.
Da für die Berechnung der Kosten, die für das ganze Haus anfallen, oft die Wohnfläche eine Rolle spielt, empfiehlt die Stiftung Warentest, die Größe der Wohnung nachzumessen. „Eine ordentliche Ersparnis bei den Betriebskosten kann das Ergebnis sein“, heißt es. Übrigens: Wenn im Haus Wohnungen leer stehen, muss der Vermieter selbst die Nebenkosten für diese übernehmen und darf sie nicht auf die restlichen Mietenden verteilen.
Nachzahlungsbetrag zurückhalten
Wem in der Nebenkostenabrechnung auffällt, dass die Kosten für die Gartenpflege, die Gebäudereinigung oder auch den Hausmeister extrem gestiegen sind, sollte beim Vermieter Einblick in die entsprechenden Unterlagen verlangen. „Der Mieter hat das Recht zur näheren Prüfung“, erklärt Wall – und dürfe demnach Rechnungen, Quittungen, Gebührenbescheide, Arbeitszettel und auch vom Vermieter abgeschlossene Verträge einsehen, um sich einen Überblick über die Nebenkosten zu verschaffen.
Wem die Nebenkostenabrechnung zu hoch erscheint, der sollte also unbedingt schriftlich Widerspruch einlegen. Und keine Sorge vor unberechtigten Kosten – auch wenn in den Abrechnungen oft zu lesen ist, dass innerhalb von 30 Tagen überwiesen werden soll. „Das Gesetz nennt keine festen Fristen, bis wann eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung zu begleichen ist“, erklärt Wall. Wenn die Nebenkostenabrechnung zu hoch ausfällt, können Mietende dem Fachmann zufolge „einen Nachzahlungsbetrag aber zurückhalten, bis etwaige Ungereimtheiten oder Auffälligkeiten geklärt sind“.
Für einen Widerspruch gegen die Heiz- und Warmwasserkosten in der Abrechnung bieten die Verbraucherzentralen ein Musterschreiben an.