Wann und wo darf man grillen? Tipps, um Streit in der Nachbarschaft zu vermeiden
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Darf auf der Terrasse eigentlich gegrillt werden? Die Antwort hängt vom Mietvertrag ab - und davon, ob die Nachbarn gestört werden.
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Berlin/Düsseldorf. Es könnte so einfach sein: Die Sonne scheint, der Grill wird angeschmissen. Muss nur noch das Grillgut rechtzeitig gewendet werden. Doch dürfen Mieterinnen und Mieter eigentlich auf dem Balkon grillen? Und was ist, wenn die Nachbarinnen und Nachbarn wenig begeistert vom Grillgeruch sind?
Bevor die Grillparty steigen kann, gibt es einige Fragen zu klären. Und nicht immer ist die Antwort einfach. Denn die Rechtslage sei beim Grillen in Deutschland überall unterschiedlich, sagt Rechtsanwältin Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin beim Immobilienverband Deutschland (IVD).
Wo darf man Grillen – und wo nicht?
Wer einen Grill anwerfen will, muss einige Regeln beachten. Im Video erfahren Sie, wo problemlos Fleisch oder Gemüse aufgelegt werden können.
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Auf ausgewiesene Grillplätze achten
Jedes Bundesland regelt selbst, wo das Grillen erlaubt und wo es verboten ist. In den meisten Kommunen gibt es öffentliche Grillplätze oder ausgewiesene Grillstellen in Parks. Hier darf der Grill angeworfen werden.
Aber Vorsicht: Die Kommune kann die Grillerlaubnis für die einzelnen Plätze kurzfristig zurücknehmen, zum Beispiel wegen erhöhter Waldbrandgefahr. Man sollte sich also über die aktuellen Regelungen informieren, bevor man mit Grillgut, Grill und Getränken bepackt loszieht.
Grillen auf dem Balkon: In den Mietvertrag gucken
Wer auf dem Balkon seiner Mietwohnung oder im gemeinsam genutzten Garten des Mehrfamilienhauses grillen möchte, muss zunächst einen Blick in den Mietvertrag werfen. Denn die Vermieterin oder der Vermieter können das Grillen hier einschränken – oder auch komplett verbieten.
Wer dennoch den Grill anwirft, muss dem IVD zufolge mit einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar mit einer Mietkündigung rechnen.
Nachbarn dürfen sich vom Grillen nicht gestört fühlen
Im Garten des eigenen Einfamilienhauses sieht das natürlich anders aus. Hier darf prinzipiell gegrillt werden.
Aber: Wie auch beim Grillen auf Balkon oder Terrasse der Mietwohnung dürfen Rauch und Grillgeruch die Nachbarinnen und Nachbarn nicht belästigen. Sonst kann das Grillen als Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe führen, wie Konrad Adenauer, Präsident des Landesverbands Haus & Grund Rheinland Westfalen, erklärt.
Sieben Dinge, die man beim Grillen vermeiden sollte
Tipps zum besseren Grillen, oder aber: Was man als Grillmeister lieber vermeiden sollte.
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Doch was müssen Nachbarinnen und Nachbarn im Zweifel ertragen? Dazu gibt es zwar zahlreiche Urteile. Letztendlich ist aber der Einzelfall ausschlaggebend.
Verschiedene Gerichte, verschiedene Entscheidungen
So entschied das Amtsgericht Halle/Saale (Az.: 120 C 1126/12) etwa, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen nur vier Mal im Jahr mit Holzkohle grillen dürfen. Und das den Nachbarinnen und Nachbarn auch 24 Stunden vorher ankündigen müssen.
Das Amtsgericht Westerstede (Az.: 22 C 614/09 (II)) beschränkte das Grillen mit Holzkohle bei einem Streit um einen Grillkamin an der Grundstücksgrenze hingegen auf zwei Mal im Monat und höchstens zehn Mal im Jahr.
Und das Landgericht München (Az.: 15 S 22735/03) urteilte: Sommerliches Grillen im Garten ist erlaubt, wenn die Nachbarinnen und Nachbarn dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden. Fühlen sie sich gestört, müssten sie genau nachweisen, dass es sich um eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung handelt.
Mit dem Elektrogrill gegen den Streit
Um Nachbarschaftsstreit oder gar rechtliche Konflikte zu vermeiden, empfiehlt der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen dann auch, das Gespräch mit den Nachbarinnen und Nachbarn zu suchen – und zwar bevor der Grill angeworfen wird. „Dann können sich die Nachbarn auf den Grillabend einstellen und rechtzeitig ihre Fenster schließen“, so Adenauer.
Auch die Wahl des Grills kann Konflikte vermeiden. Der IVD rät, sich für einen Elektro- oder Gasgrill statt für einen Holzkohlegrill zu entscheiden. So kann die Rauch- und die Geruchsentwicklung verringert werden – und vielleicht auch der Ärger der Nachbarinnen und Nachbarn. Außerdem ist die Brandgefahr hier niedriger. Durch die Verwendung von Grillschalen aus Aluminium könne die Qualmentwicklung ebenfalls begrenzt werden.
Übrigens: Ab 22 Uhr muss auch bei den schönsten Grillfeiern die Nachtruhe eingehalten werden. Das heißt: Leise sein, im Zweifel in die Innenräume ziehen und die Glut auf dem Grill löschen.
RND/dpa