Seit kurzem gilt eine geänderte verkehrsrechtliche Vorschrift: Beim Überholen von Radfahrern gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts sind es mindestens zwei Meter. „Insbesondere beim Unterschreiten des Sicherheitsabstandes können Unfälle mit schweren Folgen verursacht werden“, sagt Polizeisprecher Matthias Pintak.
Daher will die Polizei weiterhin Aktionen durchführen, die der Reduzierung von Unfällen dienen, bei denen Radfahrer Verursacher oder Geschädigte sind. Mit der „Abstand“-Aufkleberaktion möchte sich auch die Polizei Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel an der landesweiten Präventionsmaßnahme beteiligen und hat ihren Fuhrpark mit den Aufklebern zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer versehen.
Von der Redaktion