800 Euro Geldstrafe wegen unerlaubten Waffen- und Sprengstoffbesitzes lautet das Urteil gegen einen 49-jährigen Angeklagten vor dem Amtsgericht in Peine.
Was war passiert? Am 13. November 2018 wurde bei einer Durchsuchung der Wohnung des Peiners, unter anderem unterschiedliche Waffen sichergestellt. Die Polizei fand ein Gewehr, mehrere Präzisionsschleudern, verschiedene Faustmesser mit rund 13 Zentimeter langen Klingen, zwei Schlagringe eine Schrotpatrone sowie zwei Feuerwerksböller mit rund 120 Gramm Sprengstoff.
„Ich sammle gern Waffen“
Der 49-Jährige räumte den Besitz der aufgeführten Sachen ein. Aufgrund seiner eigenen Internet-Recherche und der Möglichkeit der freien Beschaffung, war der Peiner vom genehmigungsfreien Besitz ausgegangen. „Ich sammle gern Waffen. Gerade wollte ich mir damit eine Vitrine in der Wohnung einrichten“, äußerte der Angeklagte.
Nach kurzer Abstimmung mit seinem Verteidiger verzichtete der Angeklagte auf die Rückgabe der sichergestellten Waffen.
Verstoß gegen Waffenbesitzrecht
Der Staatsanwalt wertete positiv, dass der 49-Jährige den Besitz der sichergestellten Waffen und Sprengstoffe eingeräumt hatte. Der Richter folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach den Angeklagten wegen Verstoß gegen das Waffenbesitzrecht und Sprengstoffgesetz für schuldig.
„Der Erwerb ist möglich, damit ist der Besitz trotzdem nicht erlaubt. Das ist in den entsprechenden Gesetzen geregelt“, begründete der Richter seine Entscheidung. Die Strafe ist eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen je 10 Euro. Also insgesamt 800 Euro gegen den Angeklagten.
Von Eckhard Bruns