Die Stadt Peine informiert: Für das Schuljahr 2022/23 werden alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 2. Oktober 2015 bis 1. Oktober 2016 geboren wurden oder die für das Schuljahr 2021/22 zurückgestellt wurden. Anmeldungen nehmen die Peiner Grundschulen jetzt entgegen.
„Sollte ein Kind zu Beginn des Schuljahrs 2022/23 noch nicht schulpflichtig sein, aber für den Schulbesuch die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein, kann dieses Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden“, erklärt Stadtsprecherin Petra Neumann.
Was ist zu tun bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen?
Das niedersächsische Schulgesetz lege fest, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind, um erfolgreich im ersten Schuljahr mitarbeiten zu können, im Schuljahr vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen. Um festzustellen, ob für ein Kind die Teilnahme an einer solchen erforderlich ist, müsse das Kind bereits jetzt in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Nötig dafür ist die Vorlage der Geburtsurkunde beziehungsweise des Familienstammbuchs.
Die meisten Grundschulen würden Anmeldebögen coronabedingt auch per Post zuschicken, so Neumann. Nähere Infos gibt es auf der Seite der Stadt Peine unter www.peine01.de im Internet.
Von der Redaktion