Das Land Niedersachsen hat das Verfahren hinsichtlich der Bestätigung der Kontaktpersonen von Schwangeren oder pflegenden Angehörigen für eine bevorrechtigte Impfung gegen das Coronavirus geändert. Grundvoraussetzung ist wie bisher eine vorherige Terminvergabe durch das Land, entweder telefonisch unter der Rufnummer (08 00) 9 98 86 65 oder im Internet unter https://www.impfportal-niedersachsen.de.
„Bislang war eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ab sofort ist eine Bescheinigung ausreichend, die im Impfportal des Landes bereitgestellt und ab sofort auch auf der Internetseite des Landkreises Peine unter https://www.landkreis-peine.de/Impfzentrum abrufbar ist“, erläutert Katja Schröder, stellvertretende Kreissprecherin.
Die betroffenen Kontaktpersonen füllen den Vordruck selbst aus und bringen ihn zum vorab vereinbarten Impftermin mit.
Von der Redaktion