Die Peiner Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bestimmte Feuerwerkskörper (nämlich die der sogenannten Kategorie 2) in der Silvesternacht nur von Erwachsenen abgebrannt werden dürfen. Das Abbrennen außerhalb dieser Zeit ist nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig.
Mindestabstand einhalten
Zudem sei zu beachten, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Altenheimen und Fachwerkhäusern verboten ist. Wegen der möglichen Brandgefahren ist bei Fachwerkhäusern bei handgeworfenen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsabstand von 30 Metern einzuhalten. Bei aufsteigenden Feuerwerksraketen beträgt der Mindestabstand 100 Meter.
Für diese Straßenzüge gelten Sonderregeln
Dieses bedeutet, dass beispielsweise in den Peiner Straßenzügen Damm, Kniepenburg, Schloßstraße, Rosenthaler Straße, Marktplatz und Rosenhagen keine oder nur handgeworfene pyrotechnische Gegenstände gezündet werden dürfen.
So sieht es mit der Verantwortung aus
Kommt es – selbst bei Einhaltung dieser Mindestabstände – zu Bränden, so ist stets derjenige verantwortlich, der den Feuerwerkskörper gezündet hat. Deshalb rät die Stadtverwaltung zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit allen Feuerwerkskörpern.
Von Alex Leppert