Der mehrfach vorbestrafte 25-Jährige weise nicht die für eine Bewährung notwendige "positive Sozialprognose" auf, entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Essen. Der Ultra hatte gegen das Essener Urteil Revision eingelegt. (Az. 5 RVs 80/15)
Der Mann aus Gelsenkirchen und seine Kumpel hatten beim Heimspiel der Königsblauen am 24. November 2012 gegen Eintracht Frankfurt Bengalos gezündet. Durch den Rauch waren acht Menschen im Block verletzt worden, darunter ein zwölf Jahre altes Kind. Erst wenige Monate zuvor war der 25-Jährige wegen Körperverletzung zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
dpa