Claudia Neumerkel arbeitet bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Quelle: dpa-tmn
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Ist ein Wintersportort nicht erreichbar, können Pauschalreisende den Vertrag aufgrund von höherer Gewalt kündigen.
Quelle: dpa-tmn
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Lawinengefahr kann für geschlossene Lifte und ausgefallene Skikurse sorgen - auf den Kosten bleiben Urlauber in so einem Fall von höherer Gewalt oft sitzen.