Das einheitliche Formular ist bei den Schaffnern im Zug, in Bahnhöfen sowie im Internet erhältlich. Im Zug oder an den Bahnhöfen kann es in vielen Fällen auch gleich wieder abgegeben werden, ansonsten müssen es die Kunden an das Servicecenter Fahrgastrechte senden. Vor Ort können Kunden in den meisten Fällen die Entschädigung in bar verlangen, ansonsten als Gutschein oder per Überweisung. Mehr als drei Monate darf die Bearbeitung nicht in Anspruch nehmen.
Für Streitfälle wollen die Bahnunternehmen eine gemeinsame Schlichtungsstelle einrichten. Diese steht allen Verkehrsträgern offen - also auch dem Straßen- oder Luftverkehr. Ein Beirat unter anderem aus Fahrgastverbänden soll die Interessen der Kunden vertreten. Die Schlichtungsstelle nimmt ihre Arbeit den Planungen zufolge im Dezember auf. Bis dahin müssen sich Kunden bei Problemen noch an die Schlichtungsstelle Mobilität des Verkehrsclubs Deutschland oder in einzelnen Bundesländern an regionale Ansprechpartner wenden.
afp