Insgesamt gingen fünf Anträge gegen das geplante SPD-Votum über den Koalitionsvertrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Seitens der Antragssteller gab es Zweifel, ob sich die von der SPD geplante Mitgliederbefragung mit der Freiheit der Abgeordneten und den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lässt.
Das Verfassungsgericht hat die Anträge am Mittwoch zurückgewiesen. Sie seien ohne Begründung nicht angenommen worden, sagte ein Sprecher.
Der Koalitionsvertrag zum Nachlesen
Bereits vor vier Jahren war eine ähnliche Klage gegen den damaligen Mitgliederentscheid eingereicht worden. Die Richter erklärten den Antrag für unzulässig, da das Vorgehen der Partei nicht gegen das Grundgesetz verstoße, berichtet die „Tagesschau“.
Von RND/dpa