Die Erfurter Richter sprachen am Mittwoch einer Frau aus Baden-Württemberg eine Nachzahlung Damals betreute sie in zweiwöchigen Diensten zwei Frauen rund um die Uhr und wohnte dabei mit ihnen unter einem Dach. Ihr Arbeitgeber führte an, dass die Pflegerin nicht 24 Stunden tatsächlich gearbeitet habe und Bereitschaftsdienste geringer vergütet werden könnten. Diese Ansicht teilten die obersten deutschen Arbeitsrichter mit Blick auf die Regelungen für die Pflegebranche nicht. In Deutschland arbeiten rund 950 000 Menschen in der Pflege.
dpa