„Die Unterstellung einer Täuschungsabsicht weise ich entschieden zurück“, sagte Schavan am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ kommt das Gutachten zu dem Schluss, die Politikerin habe bei der Arbeit bewusst getäuscht. „Eine leitende Täuschungsabsicht ist nicht nur angesichts der allgemeinen Muster des Gesamtbildes, sondern auch aufgrund der spezifischen Merkmale einer signifikanten Mehrzahl von Befundstellen zu konstatieren“, heißt es demnach in der Analyse.
dpa