„Ich habe erheblichen Zweifel daran, dass diese Zahlen richtig sind“, sagte Thomas Oppermann am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“. Nicht einmal mathematische Rechenfehler seien ausgeschlossen. Der SPD-Politiker unterstrich auch die Forderung seiner Partei nach Mindestlöhnen. „Wenn die Bundesregierung uns entgegenkommt beim Thema Mindestlöhne und beim Ausbau von Angeboten für Kinder, dann sind wir kompromissbereit“, sagte Oppermann im Hinblick auf die anstehenden Verhandlungen im Bundesrat. Dort besitzt Schwarz-Gelb keine Mehrheit mehr. „Aber bis dahin muss noch hart gerungen werden.“
Auf Antrag von Union und FDP hatte der Bundestag für Mittwoch eine Debatte über die Pläne der Regierung zur Neujustierung des Hartz-IV- Regelsatzes angesetzt. Die Regierungskoalition verteidigt ihr Vorhaben als „fairen Interessenausgleich zwischen Beschäftigten und Arbeitsuchenden“.
Die SPD kündigt Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante Hartz-IV-Erhöhung im Bundesrat an. Es gebe „erhebliche Zweifel daran, dass die Zahlen richtig sind“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, am Mittwoch im ARD-„Morgenmagazin“. Die Grundlagen der Berechnung müssten im Gesetzgebungsverfahren überprüft werden. „Diese Regierung hat bei der statistischen Bezugsgröße getrickst“ und müsse sich „warm anziehen für den Bundesrat“, sagte Oppermann.
Die SPD-Länder würden die Reform „nicht durchwinken“. Allerdings sei die SPD kompromissbereit, wenn die Regierung beim Thema Mindestlöhne und dem Ausbau von Bildungsangeboten für Kinder ein Entgegenkommen zeige.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sagte in derselben Sendung, seine Partei werde „auf keinen Fall einem Paket zustimmen, das nicht durchschaubar ist“. Die genannten Zahlen seien nicht plausibel: „Da wollen wir genau wissen: Was ist zugrunde gelegt?“ Er befürchte, die Datengrundlage sei manipuliert, „um ein bestimmtes Ergebnis zu bekommen“.
Das Arbeitslosengeld II für Erwachsene soll nach dem Willen von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) um fünf Euro auf 364 Euro monatlich steigen. Ausgaben für Alkohol und Tabak werden bei der Berechnung der neuen Regelsätze nicht mehr berücksichtigt. Die Sätze für Kinder sollen unverändert bleiben. Diese schwanken zurzeit je nach Alter zwischen 60 und 80 Prozent der Regelleistung für erwachsene Langzeitarbeitslose.
dpa/dapd