Für Lammert votierten in geheimer Abstimmung 522 Parlamentarier bei 66 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen. Lammert nahm die Wahl an und versicherte, das Amt auch weiter überparteilich zu führen und würdig nach außen zu vertreten.
Zugleich kritisierte Lammert das mangelnde Interesse der öffentlich-rechtlichen TV-Sender für die parlamentarische Arbeit. Statt die konstituierende Sitzung zu übertragen, brächten die Sender Komödien und Seifenopern. „Mit souveräner Sturheit“ stellten die öffentlich-rechtlichen Sender Unterhaltung vor Information, dabei hätten sei das “üppig dotierte Privileg“ dem besonderen Informationsauftrag geschuldet. Insofern sei die Programmentscheidung „im wörtlichen Sinne bemerkenswert“.
Das Amt des Bundestagspräsidenten ist protokollarisch das zweithöchste nach dem Bundespräsidenten. Er vertritt das Parlament nach außen, leitet die Plenarsitzungen und steht an der Spitze der Bundestagsverwaltung.
ddp