"Durch das Plädoyer des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in den Gültigkeitsverfahren zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie ist eine besondere Situation eingetreten", heißt es in der Sprachregelung, die der Nachrichtenagentur dpa und "Spiegel online" am Freitag in Berlin vorlag. Die Entscheidung des EuGH in diesem Verfahren werde in Kürze erwartet. Sie werde voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für die gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene machen, heißt es weiter: "Diese Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben. Daher werden wir die Entscheidung des EuGH abwarten."
dpa