Die Innenrevision des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) glaubt an die Schuld der ehemaligen Außenstellen-Leiterin Ulrike B. „Zusammenfassend kann anhand der Sichtung zahlreicher Akten festgestellt werden, dass Frau B. (…) über Jahre hinweg in einer unbestimmten Zahl von Verfahren massiv u. a. gegen geltendes Recht und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, sicherheitsrelevante Vorgaben und innerbetriebliche Anweisungen verstoßen hat“, heißt es in einem Bericht der Innenrevision vom 25. Mai, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
Laut Prüfbericht hat die ehemalige Außenstellenleiterin unter anderem „Akten aus diversen Ablagen geholt (…), um die Anträge im Sinne der beteiligten Rechtsanwälte zu bescheiden“. Viele Verfahren seien „formell und materiell als fehlerhaft zu bewerten“, sicherheitsrelevante Bestimmungen seien „nicht berücksichtigt“ worden. „In der Hauptsache bei syrischen und irakischen Antragstellern wurde die Identität nicht geprüft, obwohl es Hinweise (…) gab, dass es sich hierbei um türkische Staatsangehörige bzw. um auffällig gewordene Clan-Mitglieder handelte.“
Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelt gegen Ulrike B. unter anderem wegen bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung. Ihr wird vorgeworfen, in mehr als 1200 Fällen unrechtmäßig Flüchtlingsschutz erteilt zu haben. Diese und viele andere Vorwürfe bestreitet Ulrike B.s Anwalt Erich Joester.
Von RND/Jörg Köpke