Die neue Regelung für die Jobcenter ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige für verfassungswidrig hat.
Es solle auch sichergestellt werden, dass zusätzliche Kommunen, die die Langzeitarbeitslosen in eigener Regie betreuen wollen, diese Option wählen könnten, sagte von der Leyen. Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich berichtete, die Länderchefs hätten akzeptiert, dass es eine „Aufsicht über die verwendeten Gelder geben muss“. Von der Leyen sprach von intensiven Verhandlungen und sagte, die Interessen des Bundes und der Länder seien gleichermaßen berücksichtigt worden. Alles Seiten hätten nachgegeben. „Wir werden die Jobcenter jetzt verfassungsfest machen.“
Das Krisentreffen war nötig geworden, weil es tiefe Differenzen zwischen ihr und der CDU/CSU-Fraktionsführung im Bundestag auf der einen Seite sowie der Mehrzahl der Unions-Länderchefs auf der anderen gab. Von der Leyen hatte sich zu der von den Ministerpräsidenten geforderten Grundgesetzändeurngn bereit erklärt, falls sich alle Beteiligten rasch auf ein gemeinsames Ziel einigen. Dieses muss auch für die SPD akzeptabel sein, da ihre Unterstützung für eine verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist.
dpa