Eine entsprechende Regelung sei im Jahr 2009 versehentlich gestrichen und jetzt wieder eingeführt worden. Nun droht wieder ein Bußgeld von mindestens 20 Euro, das im Fall einer Sachbeschädigung auf 35 Euro ansteigen kann.
Das Bundesverkehrsministerium komme damit einer Aufforderung des Bundesrates nach, heißt es in dem Bericht. In der Verordnung werde darauf hingewiesen, dass das Befahren von Radwegen in falscher Richtung ein hohes Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial berge.
Nicht-benutzungspflichtige Radwege sind meist in Städten eng an der Fahrbahn angelegt - ohne blaues Schild. Zuletzt wurden im Mai einige Bußgelder für Radfahrer erhöht. Unter anderem muss nun 60 Euro zahlen, wer bei Rot über die Ampel fährt. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.
dpa