An diesem Dienstag jährt sich der Start des NSU-Prozesses zum ersten Mal. „Nie wieder dürfen Justiz und Polizei blind sein gegenüber rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven“, mahnte der Ressortchef. Beim Kampf gegen Rassismus sei aber auch die ganze Gesellschaft gefordert.
Rassistische Beweggründe sollen künftig bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden. Maas hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der derzeit noch in der Abstimmung ist. Vorgesehen ist darin auch eine Ausweitung der Kompetenzen des Generalbundesanwalts: Er soll künftig leichter und früher Ermittlungen übernehmen können.
Umfrage: Wenige verfolgen den NSU-Prozess
Annähernd jeder Zweite sieht in der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe eine der Schlüsselfiguren hinter den NSU-Morden. 65 Prozent der Bundesbürger verfolgen den Prozess gegen Zschäpe nach eigenen Angaben allerdings eher weniger oder gar nicht in den Medien. Das zeigt eine repräsentative Online-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur, die am Montag veröffentlicht wurde.
Demnach halten 48 Prozent Zschäpe für eine Haupttäterin. 28 Prozent meinen, sie sei eher eine Randfigur, der Rest war unentschlossen. Fast zwei Drittel (64 Prozent) rechnen damit, dass Zschäpe wegen Mordes verurteilt wird. Nur 17 Prozent erwarten das nicht.
Allerdings nimmt nicht einmal ein Drittel (31 Prozent) der Befragten die Verhandlung stark oder sehr stark über die Medien wahr. Fast die Hälfte (47 Prozent) hat den Eindruck, die Medien würden dem komplexen Thema in ihrer Berichterstattung nicht gerecht. 29 Prozent finden, dass schon.
Seit dem 6. Mai 2013 wird in München über die Taten der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) verhandelt. Die Gruppe soll aus rassistischen Motiven neun Menschen mit ausländischen Wurzeln getötet haben. Auch der Mord an einer Polizistin in Heilbronn wird dem NSU zugerechnet.
Zschäpe sitzt als mutmaßlich einzige Überlebende des NSU auf der Anklagebank. Der Gruppe gehörten laut Anklageschrift auch Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt an. 2011 begingen die beiden Männer Selbstmord. Eine der Hauptaufgaben des Prozesses ist es herauszufinden, ob Zschäpe nur eine Mitläuferin war oder selbst Strippenzieherin innerhalb der Gruppe.
Das Vorhaben ist eine der Lehren aus den NSU-Verbrechen. Dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ werden zehn Morde zur Last gelegt - begangen zwischen den Jahren 2000 und 2007, fast ausschließlich an Menschen aus Zuwandererfamilien.
Die Sicherheitsbehörden waren der Bande jahrelang nicht auf die Spur gekommen und hatten den fremdenfeindlichen Hintergrund nicht erkannt. Die mutmaßliche Rechtsterroristin und einzige Überlebende der Gruppe, Beate Zschäpe, steht seit einem Jahr in München vor Gericht.
dpa