Innerhalb kurzer Zeit hatte der Thüringer AfD-Landtagsabgeordnete Stephan Brandner am Donnerstag drei Ordnungsrufe kassiert. Gerügt wurde er dabei für seine Bemerkung in Richtung eines CDU-Abgeordneten, dass er auch für eine Verkleinerung des Parlaments sei, wenn er ihn sehe. Zuvor hatte Brandner bereits zwei Ordnungsrufe für die Bezeichnungen "Koksnasen" und "Kinderschänder" an die Adresse der Grünen erhalten.
Brandner hatte mehrere kurze Redebeiträge, in denen er unter anderem auch noch von "Antifanten" und "dämlich" sprach sowie bereits einmal auf Drogenkonsum anspielte.
Brandner: Verhalten sei üblich
Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Astrid Rothe-Beinlich, hatte daraufhin namens der drei Regierungsfraktionen eine Sitzung des Ältestenrates beantragt um über "fortgesetzte Beleidigungen" zu sprechen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stefan Möller, bezeichnete den Saalverweis als unverhältnismäßig. Es sei inzwischen bei allen Fraktionen üblich, den politischen Gegner "mit absichtlichen Missverständnissen, Provokationen oder im schlimmsten Fall plumpen Beleidigungen zu überziehen". Geahndet würden sie aber vor allem bei der AfD, die keinen Sitz im Landtagspräsidium habe.
dpa/RND