Der 51-jährige Veterinärmediziner war vor gut drei Jahren in Bad Urach mit einer Kuh aneinandergeraten, als er die Herde gegen die Blauzungenkrankheit impfen wollte. Die Kuh geriet in Panik und verletzte den Arzt so schwer, dass er lange Zeit nicht arbeiten konnte.
Beim Besitzer der Kuh konnte Richter Johannes Munding allerdings keine Schuld erkennen. Vielmehr hätte der Tierarzt selbst darauf bestehen müssen, dass die Kühe so festgebunden werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. „Das ist ähnlich wie bei einem Dachdecker: Der muss auch aufpassen, dass er nicht runterfällt“, sagte Munding.
Der Arzt hatte dem Besitzer der Tiere vorgeworfen, in dem Stall habe ein heilloses Durcheinander geherrscht, weil 12 der 60 Kühe nicht festgebunden werden konnten. Deshalb forderte er Schmerzensgeld und Schadenersatz - zusammen gut 26 000 Euro. Weder der Tierarzt noch der Besitzer der Kühe waren zur Urteilsverkündung erschienen.
frx/dpa