Die Kammer hatte zuvor die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Der aus Bremen stammende 40-Jährige, der als „Maskenmann“ bekanntgeworden ist, ist wegen Mordes an drei Jungen und sexuellen Missbrauchs in 20 Fällen angeklagt.
Seit Prozessbeginn sind jedoch zwei Halbbrüder aufgetaucht, die Martin N. nach seinem Umzug nach Hamburg missbraucht haben soll. Einer der beiden hatte nach Angaben einer Gerichtssprecherin längere Zeit in einer Jugendhilfeeinrichtung gelebt, in der der Pädagoge als Betreuer arbeitete. Gemeinsam besuchten die Jungen den Angeklagten zu Hause und unternahmen mit ihm Ausflüge. Dabei soll er sich 2007 an dem damals 14-Jährigen vergriffen haben.
Im Mai hatte die Polizei den jungen Mann schon einmal befragt. Damals hatte er die sexuellen Übergriffe nicht erwähnt. Erst nachdem sein 21 Jahre alter Halbbruder in der vergangenen Woche vor Gericht angegeben hatte, dass Martin N. ihn zwischen 2002 und 2004 missbraucht hatte, brach der Zeuge sein Schweigen.
Die Verteidigung zweifelt jedoch an seiner Glaubwürdigkeit. Das Gericht lud deshalb den Vater der beiden jungen Männer, den Halbbruder und einen Polizisten als Zeugen.
Die Anklage umfasste bislang nur Straftaten zwischen 1992 und 2001. Die beiden nachträglich aufgetauchten Fälle könnten deshalb eine entscheidende Rolle dabei spielen, ob die Richter für Martin N. eine Sicherungsverwahrung nach der Haft beschließen. Da diese erst wenige Jahre zurückliegen, könnten sie belegen, dass der Serientäter auch heute noch gefährlich ist.
frx/dpa