Die Straßburger Richter haben über die Klage eines 45 Jahre alten Deutschen zu entscheiden. Er kämpft seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine heute 14 Jahre alte Tochter. Dieses wird ihm verwehrt, weil die Mutter das Sorgerecht nicht teilen will.
Der Gerichtshof hat zu klären, ob diese Bevorzugung von ledigen Müttern gegenüber Vätern eine Diskriminierung darstellt. Sollte Deutschland verurteilt werden, müsste es die Rechte lediger Väter stärken.
afp