Nach einem Jahr und drei Monaten in Haft soll der Verurteilte wegen seiner Drogensucht in eine Entziehungsanstalt verlegt werden. Mit dem Urteil hielt sich das Gericht an eine zwischen den Verfahrensbeteiligten ausgehandelte Vereinbarung. Für den Fall eines Geständnisses war ein Strafrahmen von sechseinhalb bis sieben Jahren festgelegt worden.
dpa