Teil des Leitfadens ist die Selbstverpflichtungserklärung, die ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter, die mit Kindern zu tun haben, seit zwei Jahren abgeben müssen. Diese hatte nach Angaben des Bistums immer wieder Fragen aufgeworfen.
In der Selbstverpflichtungserklärung müssen Kirchenmitarbeiter explizit erklären, dass sie von seelischer, körperlicher oder sexueller Gewalt Abstand nehmen. Außerdem verpflichten sich die Mitarbeiter zum Eingreifen, wenn sie von möglichen Übergriffen etwas erfahren und werden auf die disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen von Fehltritten hingewiesen.
Ehrenamtliche und festangestellte Mitarbeiter müssen die Kirche außerdem unverzüglich informieren, wenn gegen sie wegen möglicher Sexualdelikte ermittelt wird.
dpa