Am 23. Dezember 2011 hatte ein Autofahrer dem Gericht zufolge bereits mehrere Minuten darauf gewartet, dass ein Parkplatz frei wird. Plötzlich schnappte ihm der Angeklagte mit seinem Luxuswagen die Parklücke vor der Nase weg. Als ihn der Autofahrer darauf ansprach, pöbelte der 68-Jährige ihn an und titulierte ihn Medienberichten zufolge als „Arschloch“.
Der Amtsrichter wird in dem Bericht mit dem Satz zitiert: „Das ist wohl die teuerste Beleidigung Hamburgs. (...) Auch für Millionäre und ehemalige Millionäre gilt das Strafgesetzbuch." Acht Verhandlungstage brauchte das Gericht, um zu einem Urteil zu kommen - vor allem die Aufklärung der Einkommensverhältnisse des Mannes kostete viel Zeit. Der 68-Jährige hatte im Prozess lediglich erklärt: "Mein Einkommen ist auskömmlich." Seine Verteidigerin will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
dpa