TV-Moderator Günther Jauch und seine Frau Thea haben einen langjährigen Rechtsstreit um einen Medienbericht über ihre Hochzeit verloren. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wies am Donnerstag eine Beschwerde des Ehepaars ab, das seine Privatsphäre verletzt sah.
In dem Streit ging es um eine bebilderte Reportage über die Hochzeit des Paars im Sommer 2006, die das Magazin "Bunte" veröffentlicht hatte. Das Paar hatte vor der Hochzeit mitteilen lassen, es wünsche keine detaillierte Reportage.
Straßburger Richter sehen keine Rechtsverletzung
Vor Hamburger Gerichten hatten Jauch und seine Frau vergeblich auf Schadenersatz geklagt: Thea Jauch forderte nach der Veröffentlichung Schadenersatz wegen des unerwünschten Abdrucks der Fotos in Höhe von 250.000 Euro sowie 75.000 Euro Schmerzensgeld. Auch der Talkmaster machte Schadenersatzforderungen geltend.
Auch die Straßburger Richter sahen in der Berichterstattung keine Rechtsverletzung. Die deutschen Gerichte hätten das Recht des Ehepaars auf Privatsphäre sorgfältig gegen das öffentliche Informationsinteresse abgewogen.
Das Paar hatte seine Hochzeit 2006 in einem Potsdamer Schloss mit über 100 Gästen gefeiert.
dpa/afp/RND/zys