Demnach sind nicht autorisierte Nutzungen von geschütztem Material erlaubt, wenn sie zum Beispiel der öffentlichen Bildung dienen. Google-Sprecher Stefan Keuchel räumte ein, das Unternehmen hätte sein Vorgehen „noch offensiver und noch besser kommunizieren müssen“.
Das Internetunternehen hat seit 2004 rund sieben Millionen Bücher, darunter auch deutschsprachige Werke, eingescannt und im Internet öffentlich zugänglich gemacht - ohne die Autoren um Erlaubnis zu fragen. 2005 verklagten US-Autoren- und Verlegerverbände Google wegen Verletzungen der Urheberrechte. Mit Blick auf ihre Rechte in den USA sind auch deutsche Autoren von der Sammelklage betroffen.
Im Herbst 2008 kam es zum „Google Book Settlement“. Dieser Vergleich soll regeln, dass die Autoren Entschädigungen erhalten oder die Entfernung ihrer Werke verlangen können. Die Vereinbarung bedarf noch der Genehmigung des zuständigen US-Gerichtes. Laut der deutschen VG Wort können Autoren und Verlage sich dem Vergleich entziehen oder Einspruch erheben. Dies musste ursprünglich bis 5. Mai gegenüber dem Gericht erfolgen, die Frist wurde jedoch auf 4. September verlängert.
ddp