Schließlich sei derzeit nur noch der Zugriff auf Telekommunikations- Daten möglich, die von den Dienste-Anbietern etwa zur Erstellung von Rechnungen oder zur Dokumentation gespeichert werden, sagte Gall der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart.
„Der Umfang der Speicherung, die Speicherdauer und eventuelle Anonymisierung von Verkehrsdaten liegen allein in deren Ermessen“, so Gall. Die Internet- und Telefonverbindungsdaten müssten aus seiner Sicht sechs Monate lang anlasslos gespeichert werden.
Die EU-Kommission hatte Deutschland Ende März ein Ultimatum von vier Wochen für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gesetzt und mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 die bis dahin geltende Regelung zur Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz ist zwischen CDU und FDP umstritten.
jhf/dpa