Das Kind schläft nicht durch oder will einfach nichts aufs Töpfchen? Solche Probleme können Eltern schier zur Verzweiflung treiben. Und wer verzweifelt, macht Fehler. Genau darauf scheint eine Abzockmasche zu spekulieren, vor der das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt.
Im Mittelpunkt der Masche stehen Websites wie baby-endlich-schlafen.de, für die nach Angaben der Verbraucherschützer gerade massiv in sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram geworben wird. Angeblich erhalten verzweifelte Eltern dort E-Book-Ratgeber zu verschiedenen Themen, dazu Audio- oder Videoschulungen – und das zum Kampfpreis von nur einem Euro.
Nicht immer ist ein Vertrag rechtens
Tatsächlich schließen Käufer damit aber ein Abo ab – mit monatlichen Kreditkartenabbuchungen in Höhe von 37 Euro. Das ist auf der Website nur für Nutzer zu erkennen, die den entsprechenden Warnhinweis lesen. Und der befindet sich in winziger, grauer Schrift auf grauem Grund am unteren Rand der Seite. Doch: Wer Geld verlangt, muss nachweisen können, dass wissentlich und willentlich ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Doch wie kommt – aus Versehen – ein Vertrag zustande? Die Verbraucherzentrale informiert über den Button-Check. Gab es am Ende der Bestellung nicht die eindeutige Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“, kommt auch kein Vertrag zustande. Formulierungen wie „bestellen“ oder „anmelden“ reichen nicht aus. Und kein abgeschlossener Vertrag bedeutet in dem Fall, dass auch nichts gezahlt werden muss.
Denn wer Geld verlangt, muss laut Verbraucherzentrale nachweisen, dass wissentlich und willentlich ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Gegen versteckte Abos wehren
Wer auf die Masche hereingefallen ist, sollte sich wehren: Versteckt der Anbieter wichtige Informationen zu einem Abo, entsteht daraus keine Zahlungsverpflichtung, erklärt die Verbraucherzentrale. Sie rät daher, die unrechtmäßigen Abbuchungen zurückbuchen zu lassen und künftige Abrechnungen zu prüfen: Oft nutzen Abzocker auf solchen Wegen erbeutete Kreditkartendaten für weitere Abbuchungen.
Außerdem ist es hilfreich, den Abo-Betreiber ausfindig zu machen. Bei ihm sollte dann das ungewollte Abo gestoppt und der Betrag zurückgefordert werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, den Betrag auch beim Mobilfunkanbieter zurückzufordern.
RND/dpa/ame