Vieles wird wieder erlaubt – doch die Abstandsregeln gelten weiter. Das sind die ab Montag geltenden Regelungen im Überblick.
- Bars und Kneipen dürfen öffnen
- Shisha-Bars bleiben geschlossen – wegen des jüngsten Corona-Ausbruchs in einer Göttinger Shisha-Bar.
- Kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Personen erlaubt, allerdings unter den bestehenden strengen Kontakt- und Hygieneregelungen. Alle Teilnehmer müssen einen Sitzplatz haben.
- Touristische Busfahrten sind wieder erlaubt.
- Schwimm- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen
- Erlaubt sind wieder Hochzeiten und Trauerfeiern sowie teilweise andere Feierlichkeiten mit einer Teilnehmerzahl bis zu 50 (gilt nur für die Feier, nicht aber für einen etwa sich anschließenden Restaurantbesuch).
- Hotels dürfen ihre Kapazitäten von 60 auf 80 Prozent ausweiten. Dienstreisende würden bei diesen Beschränkungen weiterhin nicht eingerechnet.
- Die Dokumentationspflicht von Namen und Adresse soll weitestgehend bleiben. Kontakte in der Öffentlichkeit – außer bei den genannten Veranstaltungen – sollen auf 10 Personen begrenzt werden.
- Zulässig sind Angebote für Kinder und Jugendliche durch ehrenamtliche Mitarbeiter von Jugendorganisationen – bei maximal 10 Teilnehmern.
- Auch für private Feiern gilt, dass Kontakte zu anderen Hausständen auf ein Minimum zu reduzieren sind.
- Fahrschulen können den Betrieb wieder aufnehmen – obwohl sich Fahrlehrer und -schüler näher als 1,50 Meter sind. Mund-Nase-Bedeckung ist Pflicht.
- Die Regelungen dieser Verordnung gelten vorerst bis zum 22. Juni.
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Von Marco Seng