Im Prozess um eine überfahrene Krötensammlerin hat das Braunschweiger Landgericht den Unfallfahrer zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Der 45-Jährige sei der fahrlässigen Tötung schuldig, ein Tötungsvorsatz sei nicht zu erkennen gewesen, begründete das Gericht das Urteil am Montag. Im März hatte der Betrunkene die 44 Jahre alte Frau im Kreis Wolfenbütttel beim Krötensammeln im Dunkeln übersehen und mit seinem Auto erfasst. Sie wurde in einen Graben geschleudert und ertrank im Wasser. Die Anklage hatte sechs Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassen gefordert.
dpa