Nach dem gewaltsamen Tod einer Studentin im Wald am Kloster Loccum (Landkreis Nienburg) gibt es einen dritten Prozess gegen den zuletzt freigesprochenen Tatverdächtigen. Das Urteil des Landgerichts Verdens vom 22. November 2019 werde aufgehoben, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit. Die Staatsanwaltschaft sowie der Vater und die Schwester der Getöteten als Nebenkläger hatten Revision eingelegt.
In einem ersten Prozess war ein vorbestrafter Vergewaltiger wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft mit späterer Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht saß es als erwiesen an, dass der heute 53-Jährige die damals 23-Jährige während eines Freigangs aus dem Maßregelvollzug tötete. Gegen dieses erste Urteil hatten die Angehörigen, die eine Verurteilung wegen Mordes forderten, erfolgreich Revision eingelegt. Aber der zweite Prozess endete überraschend mit einem Freispruch.
Die Sache wird für eine neue Verhandlung nun an das Landgericht Osnabrück verwiesen, teilte der BGH am Montag mit.
Von RND/dpa