Richtern und Staatsanwälten in Niedersachsen ist künftig das Tragen religiöser Gegenstände und Kleidungstücke im Gerichtssaal untersagt. Der Landtag stimmte am Dienstag in Hannover mehrheitlich für eine Gesetzesänderung, die das Tragen sämtlicher sichtbarer Symbole oder Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen, verbietet. Nur die Grünen stimmten gegen die von ihnen als „Kopftuchverbot“ kritisierte Regelung.
Wie das Landesjustizministerium kürzlich erklärte, gibt es bislang keine Richterin in Niedersachsen, die ein Kopftuch tragen will. Regelmäßig meldeten sich aber Referendarinnen mit dem Wunsch, auch bei der Tätigkeit im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen.
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Von RND/lni