Ein mitfliegender Arzt konnte den Ausgangspunkt ausfindig machen und die Polizei informieren, die nun nach dem Täter sucht. Da das Blenden mit Laserpointern den Piloten die Sicht nimmt, gilt die Tat als gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr.
dpa
Ein mitfliegender Arzt konnte den Ausgangspunkt ausfindig machen und die Polizei informieren, die nun nach dem Täter sucht. Da das Blenden mit Laserpointern den Piloten die Sicht nimmt, gilt die Tat als gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr.
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