Zehn Möbel- und Einrichtungshäuser in sieben Bundesländern wehren sich gegen die anhaltende Zwangsschließung in der Corona-Pandemie. Am Donnerstag reichten sie ihre Klagen bei den zuständigen Verwaltungsgerichten ein, wie ein Sprecher mitteilte.
Die Unternehmen sehen sich demnach vor allem auf die Fläche bezogen gegenüber anderen Branchen ungleich behandelt. Die Unternehmen sind im Saarland, in Rheinland-Pfalz, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen ansässig.
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Möbelhäuser kündigen Schnelltests an
Nun wollen die Möbelhäuser vor Gericht ihre sofortige Öffnung durchsetzen. Die zehn Unternehmen kündigten an, sich dabei auch auf Eingangskontrollen über eine Schleuse mit Schnelltests für Kunden zu verpflichten. Jeder Kunde werde getestet: Nur wer negativ sei, dürfe das Geschäft dann auch betreten, hieß es. Zudem solle es ein umfangreiches Hygienekonzept geben.
Die Möbelhäuser erklärten, sie würden Ergebnisse aus dem Probebetrieb der Eingangskontrollen den jeweiligen Gesundheitsministerien und dem Robert Koch-Institut zur Verfügung stellen. Die „Filterschleusen“ sollten bestmöglich gemeinsam mit dem örtlichen Gesundheitsamt und dem Gesundheitsministerium betrieben werden, hieß es in einer Mitteilung.
Von RND/lrs