Das Bundesverwaltungsgericht hat die Abschiebung eines als IS-Sympathisanten eingestuften Mannes aus Göttingen endgültig gestoppt. Es könne nicht „mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit“ gesagt werden, dass aktuell von dem 29-Jährigen eine terroristische Gefahr oder eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik ausgehe, entschied das Gericht in Leipzig am Dienstag. Es hob die Abschiebungsanordnung des Landes Niedersachsen auf.
Klage gegen Abschiebungsordnung erfolgreich
Das niedersächsische Innenministerium hatte den in Deutschland geborenen Mann mit türkischem Pass in die Türkei abschieben wollen. Es hatte sich dabei auf Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes gestützt, wonach sogenannte Gefährder auch ohne Nachweis einer konkreten Straftat abgeschoben werden können. Der 29-Jährige hatte gegen die Abschiebungsanordnung geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz zuständig.
Von RND/Birgit Zimmermann