Abgenutzte Fensterrahmen können auch Mieter neu streichen. Den Austausch durch besser isolierte Fenster können sie aber nicht einfach verlangen.
Die Wohnung soll immer in einem so guten Zustand sein wie beim Einzug. Dazu müssen Mieter und Vermieter beitragen.
Michael Peter ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohneigentumsrecht sowie Leiter der AG Mietrecht im Bonner Anwaltverein.