Gilt eine Ausgangsbeschränkung, muss für einen Werkstattbesuch ein triftiger Grund vorliegen, also zum Beispiel eine sicherheitsrelevante Reparatur.
Quelle: Robert Günther/dpa-tmn
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Grundsätzlich besteht seit dem 1. Oktober 2019 die Möglichkeit der internetbasierten Fahrzeugzulassung. Allerdings bieten noch längst nicht alle Behörden diesen Service an.