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Arbeitsgericht Braunschweig

Verhängnisvolle Raucherpausen

Ihren unbedachten Umgang mit dem Erfassungsautomaten für die Arbeitszeit hat eine kaufmännische Angestellte des Landkreises Peine jetzt amtlich bestätigt. Die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Braunschweig wies gestern die Klage der Frau gegen ihre fristlose Kündigung zurück.

Braunschweig. Es waren Raucherpausen, die den Rechtsstreit ausgelöst hatten. An drei Tagen im vergangenen Herbst hatte sich die im Abfallwirtschaftsbetrieb A+B des Kreises tätige Klägerin eine Zigarette gegönnt, ohne die dafür notwendige Abwesenheit vom Arbeitsplatz wie vorgeschrieben zu dokumentieren.

Statt der Taste für Kommen und Gehen drückte sie einfach den zur Anzeige des Arbeitszeitkontos dienenden „Info“-Knopf des Zeiterfassungsgeräts. „Dann erklingt der gleiche Ton wie bei der richtigen Taste“, erläuterte der Vertreter des Landkreises, Holger Hahn, gestern in der Verhandlung. Für Außenstehende sei der Trick daher nicht zu erkennen.

Durch Kollegen der Frau waren Vorgesetzte auf dieses Verhalten aufmerksam geworden. Für diese Tatsache und für die Umstände, wie die Kündigung abgelaufen war, gab es heftige Kritik von der Klägerin und ihrem Prozessbevollmächtigten Wilfried Ganz. Außerdem sei die falsche Bedienung des Automaten nur ein Versehen gewesen, beteuerte die entlassene Mitarbeiterin.

Daran gab es allerdings schon im Vorfeld der Entscheidung Zweifel beim Gericht. „Wir sehen die Einlassungen der Klägerin eher kritisch“, erklärte Richter Lutz Bertram und regte an, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Mit dem Versuch zeigte sich der Vertreter der Kreisverwaltung einverstanden.

Auch Anwalt Ganz willigte ein und verzog sich mit der Frau zur Beratung auf den Flur. Als er nach einiger Zeit den Saal wieder betrat, musste er jedoch mitteilen: „Meine Mandantin wird einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses hier und heute nicht zustimmen.“

Richter Bertram fragte daraufhin mahnend: „Da sind Sie völlig sicher, obwohl das Risiko hoch ist?“ und erntete dafür von der Klägerin ein entschlossenes Kopfnicken. Das Gericht folgte dennoch den Argumenten des Landkreises. Im vorliegenden Fall sei eine fristlose Entlassung gerechtfertigt, entschied es.

jkr


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