Achtung! Das Betreten zugefrorener Seen kann lebensgefährlich sein.
Kreis Peine. Deshalb gibt sie die klare Ansage: Das Betreten der Eisflächen auf landeseigenen Gewässern ist grundsätzlich verboten. Erwachsene sollten Kinder und Jugendliche auf diese Gefahren aufmerksam machen!
Es gilt die Regel: Eisflächen dürfen erst betreten werden, wenn das Eis mindestens 13 Zentimeter dick ist. Heyken sagt: „Und dazu muss es mindestens eine Woche richtig knackig gefroren haben.“ Trotzdem bleibt die Gefahr: Unter Brücken und an Randzonen ist das Eis oft besonders dünn und brüchig. Bei einem verdächtigen Knistern oder Knacken muss man das Eis sofort verlassen. Droht ein Einbrechen, sollte man sich laut der Sprecherin „flach auf die Eisdecke legen und vorsichtig in Bauchlage zum nächsten Ufer robben“.
Daneben bilden sich aufgrund der eisigen Temperaturen an Dachrinnen, Dach- und Gebäudeüberständen viele Eiszapfen und drohen herunterzufallen.
Die Stadt Peine weist daher darauf hin, dass Hauseigentümer innerhalb der Verkehrssicherungspflicht für ihr Gebäude neben der Schneeräumung auch verpflichtet sind, die an ihren Gebäuden wachsenden Eiszapfen zu entfernen, wenn von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Stadt-Sprecherin Ulrike Laudien sagt: „Wir bitten um erhöhte Achtsamkeit. Im Falle eines Schadens muss der verantwortliche Gebäude-Eigentümer oder Mieter mit privat- oder womöglich gar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.“
Thomas Kröger