Peine. Er nervt und kann krank machen: Lärm vorbeifahrender Autos und Züge. Den meisten Krach gibt es in Peine nahe der Autobahn 2, entlang der Bundesstraße 444 – Ortsdurchfahrt Peine, Celler Straße, Schwarzer Weg – und direkt an der Eisenbahnstrecke Hannover-Braunschweig in der Ortsdurchfahrt Peine.
Jetzt haben das niedersächsische Wirtschaftsministerium und das Eisenbahn-Bundesamt die Lärmbelastung in Peine untersucht und sind zu folgenden Ergebnissen gekommen.
Straßenlärm
Den ganzen Tag über besonders belastet durch Haupt-Verkehrsstraßen sind in Peine 7300 Menschen, in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sind es immerhin noch 4700. Die Lärmwerte bewegen sich dabei zwischen 50 und 70 Dezibel (siehe Hintergrund). Dabei liegt der Höchstwert des Lärms zwischen 65 und 70 Dezibel, davon sind 100 Peiner betroffen. Eine Krach-Kulisse zwischen 60 und 65 Dezibel müssen 1300 Menschen den ganzen Tag und 100 zwischen 22 und 6 Uhr ertragen. Betroffen sind vom Straßenlärm 3500 Wohnungen und 7 Schulen.
Bahnlärm
Stark belastet durch den Krach des Bahn-Schienenverkehrs sind über den ganzen Tag 7310 Peiner, in der Nacht sind es 5750. Dabei liegen die Werte zwischen 50 und mehr als 75 Dezibel. Am stärksten vom Zug-Krach von mehr als 75 Dezibel sind 120 Peiner betroffen. Sehr hoch sind auch die Lärm-Werte zwischen 70 und 75 Dezibel, die 240 Peiner über Tag und 80 in der Nacht nerven. Betroffen sind von dem Krach 4051 Wohnungen und 18 Schulen.
Aktionsplan
Nachdem es schon seit 1974 immer wieder Verbesserungen für mehr Ruhe gibt, wie etwa der Bau von Lärmschutzwänden entlang der A 2 und ein Nacht-Fahrverbot für Lastwagen, hat die Stadt Peine unter anderem diese Projekte für die nächsten fünf Jahre geplant:
Stichwort
Immissionsgrenzwerte
Bundes-Immissionsschutzgesetz, Paragraf 2, Immissionsgrenzwerte:
(1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet (in Dezibel):
1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen: Tag 57, Nacht 47;
2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten: Tag 59, Nacht 49;
3. in Kern-, Dorf- und Mischgebieten: Tag 64, Nacht 54;
4. in Gewerbegebieten; Tag 69, Nacht 59.
tk