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Peine

Fahnen-Verbot auf dem Dach: Modegeschäft Adler muss Strafe zahlen

Peine. Ärger gibt es wegen vier Werbe-Fahnen, die das Peiner Modegeschäft Adler auf ihrem Dach an der Bahnhofstraße angebracht hatte. Die Stadtverwaltung hat die Beflaggung verboten und ein Bußgeld von mehr als 1000 Euro ausgesprochen.
Adler Modehaus in Peine: Nur noch die Masten befinden sich auf dem Dach – ohne Fahnen. js

Adler Modehaus in Peine: Nur noch die Masten befinden sich auf dem Dach – ohne Fahnen.

© js

Für Unverständnis hat die Entscheidung der Stadtverwaltung Peine gesorgt, dass es keine Fahnen auf dem Dach des Modegeschäftes Adler geben darf. Nach PAZ-Informationen wundert man sich bei der europaweit tätigen Modekette über das „drastische Vorgehen“ in Peine. Das kenne man aus keiner anderen Stadt. Adler hatte im März das Modegeschäft in der Fuhsestadt eröffnet, nachdem das ehemalige Diekmann-Haus an der Bahnhofstraße jahrelang leer gestanden hatte. Die Modekette musste wegen des Verstoßes gegen die Werbesatzung für die Innenstadt Peine die vier Werbe-Fahnen vom Dach des Gebäudes entfernen - weil dies nicht schnell genug geschah, gab es zusätzlich noch eine Strafe von mehr als 1000 Euro. In der Werbesatzung für den Innenstadtbereich heißt es im Paragrafen 3: „ Soweit Werbeanlagen an Gebäuden angebracht werden sollen, sind sie nur an der Stätte der Leistung zulässig. Liegt die Stätte der Leistung im Erdgeschoss, sind Werbeanlagen bis zur Brüstung des 1. Obergeschosses möglich. Liegt sie im 1. Obergeschoss, ist nur noch Flächenwerbung zulässig.“ Peines Adler-Filialleiterin Simone Schmidt sagte auf PAZ-Anfrage: „Es ist klar, dass wir gegen diese Satzung verstoßen haben, und deswegen wurden die Fahnen wieder abgehängt. Aber ich verstehe nicht, warum die Stadt so rigoros auch noch eine Strafe verhängt hat. Das verwundert uns sehr.“ Stadt-Sprecherin Susanne Scheler erklärte: „Peine hat, wie viele andere Städte, eine vom Rat beschlossene Satzung, in der die Spielregeln für Werbeanlagen verbindlich festgelegt sind. Ziel ist es einerseits, das berechtigte Interesse der Gewerbetreibenden nach Werbung zu berücksichtigen, andererseits jedoch ein Übermaß und eine Beeinträchtigung von Mitbewerbern und des Stadtbildes zu verhindern.“ Die Firma Adler sei über die Spielregeln infor miert worden, und man habe sich jetzt geeinigt.


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