Die Ilseder Hütte 1992 (großes Bild) und kurz nach dem Abriss der meisten Industriebauten: Viele Altlasten befinden sich noch heute im Boden.
Lahstedt. Es geht um die Vergabegrundsätze zum Verkauf von Gewerbegrundstücken auf dem Gelände, über die der Rat jetzt beschließen musste. Die Grundsätze wurden größtenteils verabschiedet, doch einen Punkt klammerten die Ratsmitglieder vorerst aus. Dabei geht es um die Beseitigung von Altlasten im Hüttenboden, die private Grundstückskäufer nach dem Kauf entdecken könnten und die durch die zuständige Umweltbehörde als umweltgefährdende Bodenverunreinigung festgestellt werden.
In einem Passus heißt es: Für den Fall, dass die „dadurch vorgesehene Nutzung des Grundstückes nicht realisierbar sein sollte, sollen die Gemeinden als Verkäufer verpflichtet sein, diese Bodenverunreinigungen auf ihre Kosten zu beseitigen oder zu sichern.“ Alternative Möglichkeit sei, „die Rückabwicklung des Grundstückskaufes auf Gemeinde-Kosten zu verlangen“, sollte dies günstiger sein. Soweit der bisherige Vergabegrundsatz.
„Unser Anwalt, den wir uns als Rechtsbeistand in Sachen Eigenentschuldung geholt haben, machte uns nun auf den Beschluss einer Gerichtsinstanz auf Bundesebene aufmerksam“, erklärt SPD-Fraktionsvorsitzender Tinius. „Demnach müssten wir nur die Sanierung der Verschmutzung in der Höhe bis zum Verkaufspreis übernehmen. Die Kosten darüber hinaus müsste der Verursacher der Verschmutzung bezahlen – das müsste in unserem Fall die heutige Salzgitter-AG sein.“
Diese Neuigkeit lasse man nun rechtlich genau prüfen. Sollte sie spruchreif werden, könnte das eine erhebliche finanzielle Entlastung für die Gemeinde bedeuten.
sip