Die Fuhsewiesen bei Klein Ilsede sind ab heute gesetzliche Überschwemmungsgebiete.
Kreis Peine. „Für die Fuhse ist der Düker unter dem Mittellandkanal ein echtes Nadelöhr“, erklärt Peter Funk, Leiter der Unteren Wasserbehörde beim Landkreis Peine. Drei Rohre laufen unter dem Kanal entlang. Das mittlere Rohr ist immer frei. Je nach Wasserstand werden die beiden anderen Rohre hinzugeschaltet. Irgendwann reicht die Kapazität aber nicht mehr aus und dann kommt es zu Überschwemmungen.
„Etwa alle 30 Jahre wird es kritisch“, sagt Funk im Kreis-Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz. Das Wasser breitet sich dann über die Wiesen nach Klein Ilsede und Handorf aus. Zurzeit sind die Flächen nur vorläufig sichergestellt, doch damit sind die Wiesen bereits gesetzliches Überschwemmungsgebiet. Bauvorhaben sind dort zum Beispiel verboten. Das endgültige Festsetzungsverfahren beginnt im Frühjahr. Die Untere Wasserbehörde hat an der Fuhse in den vergangenen Wochen Untersuchungen zur Entwicklung des Wasserstandes gemacht. Bisher waren nur wenige Daten von diesem Teil des Gewässers bekannt.
Weiter ist das Verfahren schon am Bruchgraben, der durch die Gemeinde Hohenhameln fließt und dann in die Innerste mündet. Dort sind die Überschwemmungsgebiete bereits seit Juli 2008 festgelegt, erklärte Funk. Das Verfahren wird allerdings vom Landkreis Hildesheim geleitet.
Noch nicht so weit gediehen sind die Festlegungen für die Überschwemmungsgebiete für die Burgdorfer Aue. Mit den festgelegten Flächen war der Landkreis Peine nicht einverstanden. „Die Untersuchung musste daraufhin neu ausgeschrieben werden“, sagte Funk.
Auch die Gebiete für die Aue, die im weiteren Verlauf dann zur Erse wird und durch die Gemeinden Vechelde, Wendeburg und Edemissen fließt, stehen fest. „Wir haben dort alle Anregungen einfließen lassen“, sagte Funk. Für die Gewässer Pisserbach, Beeke und Schwarzwasser steht der Beginn des Verfahrens noch nicht fest.
Thorsten Pifan