Das Foto zeigt den „Schacht des Anstoßes“, der von Wilhelm Giesecke mittlerweile verschlossen wurde.
Bülten. „In den Schacht hätte auch ein Kind fallen können“, sagt Wilhelm Giesecke aus Hoheneggelsen – und der Ärger ist ihm deutlich anzumerken. In der PAZ hatte er von der Katze gelesen, die in einen Schacht im Bültener Gewerbegebiet gefallen war. Das Tier wurde schließlich nach einem vergeblichen Feuerwehreinsatz von Familie Engelmann aus Bülten befreit.
„Aber warum hat sich niemand darum gekümmert, dass der gefährliche Schacht verschlossen wird“, fragte sich Giesecke und legte einfach selbst Hand an. „Ich habe das Loch mit Bohlen verschraubt, damit nichts Schlimmes passiert“, sagt der Unternehmer, dem der Kehrwieder-Grill in Ilsede gehört.
Giesecke hatte übrigens zuvor die Gemeinde um Hilfe gebeten. Er fuhr in das Ilseder Rathaus und sprach im Bauamt vor. „Da es sich in Bülten um ein Privatgrundstück handelt und der Eigentümer nicht greifbar ist, haben die jedoch keine Handhabe“, erläutert der Unternehmer.
„Wir waren jedoch mit dem Insolvenzverwalter vor Ort und haben uns die Sache angesehen“, erläutert Uwe Rengers vom Bauamt. „Da war der Schacht aber schon dicht. Die so genannte Verkehrssicherungs-Pflicht liegt jedoch definitiv beim Eigentümer.“
Bei seiner Aktion hat Giesecke also unerlaubterweise Privatgrundstück betreten und das Loch gegen geltendes Recht verschlossen. Er sieht sich jedoch „moralisch“ im Recht. „Wäre ein Kind reingefallen, hätten alle gejammert und gefragt, warum der Schacht offen war.“
mu
Kommentare
Eigentum verpflichtet - leider nicht alle Eine aus Peine – 02.09.10
Endlich mal ein Mensch, der mitdenkt und nicht darauf wartet, dass buchstäblich das Kind in den Brunnen fällt. Denn der Eigentümer des betroffenen Grundstückes hat wohl noch nichts gehört von dem Begriff "Eigentum verpflichtet" - Eigentum verpflichtet auch gegenüber den Mitmenschen zu handeln, so dass niemand zu schaden kommt. Hut ab für das umsichtige und schnelle Handeln!