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Stedum

Stedumer wollen leerstehendes Spielkreis-Gebäude abreißen lassen

Seit mehr als zwei Jahren steht das ehemalige Spielkreis-Gebäude in Stedum leer, niemand will es kaufen. Jetzt fordert die Mehrheit im Ortsrat, das denkmalgeschützte Haus abreißen zu lassen und auf dem Grundstück einen schönen Dorfplatz herzurichten.
Dorfmittelpunkt: Das ehemalige Spielkreis-Gebäude in Stedum steht direkt neben der Kapelle.

Dorfmittelpunkt: Das ehemalige Spielkreis-Gebäude in Stedum steht direkt neben der Kapelle.

© nk

Stedum. Dass das Spielkreis-Gebäude vom Dorfmittelpunkt zum Schandfleck wird, fürchten die Mitglieder der Wählerinitiative Bekum-Stedum.  „Einst war das Gebäude ein schöner Anblick, aber seit 2009 steht es völlig leer. Seitens der Gemeinde werden keine offensichtlichen Maßnahmen zum Erhalt getroffen. Das Gebäude verliert somit von Jahr zu Jahr an Substanz“, heißt es in einem Antrag, den die Ortsratsmitglieder Ingo Klinge und Wolfgang Hagt an den Gemeinderat stellen – und in dem sie fordern, das Haus abzureißen.

Was das kosten würde, soll ein Planungsbüro errechnen. Auch der SPD-Abgeordnete Jannik Hermes unterstützt das Vorhaben.

Für das leere Grundstück haben die Politiker auch schon eine Idee: Es soll zum Dorfplatz umgestaltet werden. „Durch die Einebnung des Gebäudes würde die Kapelle freigestellt und ein schöner Dorfplatz in direkter Verbindung zum Kinderspielplatz gestaltet – ein idealer Ort für Dorffeste oder Feuerwehrwettkämpfe“, heißt es in dem Antrag.

Seit zwei Jahren sucht die Gemeinde nach einem Käufer für das marode Haus mit 13 Zimmern und 400 Quadratmetern Wohnfläche. Für 45 000 Euro wird es derzeit in Immobilienbörsen im Internet angeboten. Im Dezember vergangenen Jahres schien schon ein Käufer gefunden: Er wollte das Haus selbst renovieren und zum Wohnhaus umbauen. Daraus wird nun aber doch nichts – weil ihm die Auflagen der Denkmalschutz-Behörde zu hoch waren.

Auch Bürgermeister Lutz Erwig kann sich vorstellen, das Haus abreißen zu lassen: „Denkbar ist alles – eh es zerfällt“, sagt er. Entscheiden müsse darüber aber der Gemeinderat – und die Denkmalschutzbehörde. Abreißen dürfe man denkmalgeschützte Häuser nämlich nur, „wenn die wirtschaftliche Unzumutbarkeit nachgewiesen wird“, sagt Katja Schröder vom Landkreis Peine.

sur


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